1.) OGS und Randstundenbetreuung

Ab dem Jahr 2026 haben Kinder an den Grundschulen einen gesetzlichen Anspruch auf einen OGS-Platz. Der entsprechende Erlass mit den Rahmenbedingungen ist noch in Arbeit.

Was uns wichtig ist:

  • Verbindliche Mindeststandards für die pädagogische und räumliche Ausgestaltung der OGS
  • Ausreichend OGS-Plätze für alle Schüler an der jeweiligen Schule
  • OGS und Randstundenbetreuung zu einem Betreuungsangebot zusammenführen, mit der Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens für alle Kinder
  • Mehr Flexibilität bei den Abholzeiten und den Anmeldetagen
  • Hausaufgabenbetreuung durch pädagogisches Personal
  • Besserer Betreuungsschlüssel

Antwort von Jörg Blöming, CDU

Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Daher begrüßen wir den Rechtsanspruch auf einen offenen Ganztagsplatz ab 2026. Mit dieser Entscheidung des Bundes kommen auf die Kommunen und das Land jedoch große finanzielle Belastungen zu.

Wir sehen den Bund in der Pflicht, seinen Beitrag dauerhaft zu leisten. Wichtig ist uns dabei, dass der Offene Ganztag über einen Qualitätsstandard verfügt.

Wir werden uns für den weiteren Ausbau des Offenen Ganztags einsetzen und wollen zudem Grundschulen einen gebundenen Ganztag ermöglichen.

Entscheidend ist hier nicht allein die Anzahl der Plätze, sondern die Qualität der Betreuung und die Rahmenbedingungen einer Familie. Wir werden die Offene Ganztagsschule so flexibel wie möglich für Familien gestalten. Unser Ziel ist die Flexibilisierung der Teilnahmeregelungen, die Sicherung der Betreuungsqualität und die Sicherstellung des Ausbaus der bedarfsgerechten Plätze.

Antwort von Jens Behrens, SPD

Guter Ganztag bedeutet für mich gute Bildung! Guter Ganztag birgt enorme Potentiale, für die dringend bessere Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Denn ein guter Ganztag fördert das Lernen der Schülerinnen und Schüler. Er macht das Leben der Familien leichter und fördert die berufliche Entwicklung der Eltern. 

Meine Partei setzt sich dafür ein, dass der offene Ganztag endlich gesetzlich geregelt wird und mit den notwendigen Standards hinsichtlich der pädagogischen, personellen und räumlichen Rahmenbedingungen ausgestattet wird. Dazu gehört natürlich auch ein gesundes Mittagessen. Obwohl es inzwischen an fast jeder Grundschule in Nordrhein-Westfalen Angebote im offenen Ganztag gibt, ist es längst nicht selbstverständlich, dass der Ganztag auf gleichem, hohem Niveau im ganzen Land angeboten wird. In vielen Köpfen und Einrichtungen gibt es nach wie vor eine Trennung zwischen Schule und OGS, die auch überwunden werden muss. 

Außerdem machen wir uns für die Abschaffung der Elternbeiträge stark, denn gute Bildungsangebote sind Investitionen in die Zukunft. Unter einer SPD-Regierungsbeteiligung werden wir die Elternbeiträge abschaffen. 

Schätzungen für NRW gehen davon aus, dass landesweit in den nächsten Jahren rund 200.000 zusätzliche Plätze in der OGS fehlen. Aus meiner Arbeit im Rat der Stadt Lippstadt weiß ich, dass auch in Lippstadt von jeher eine hohe Nachfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag herrscht. Von einer Ausbauoffensive für den Offenen Ganztag, sowohl für zusätzliche Plätze wie auch für mehr Räume wird auch Lippstadt profitieren. Dafür setze ich mich ein!                                                                                   

Antwort von Christof Rasche, FDP

Ganztagsangebote verbessern nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sie sind auch ein wesentlicher Beitrag für mehr Bildung und Chancengerechtigkeit. Wir werden daher den Rechtsanspruch auf Ganztags- und Betreuungsangebote im Zusammenwirken zwischen Bund, Ländern und Kommunen professionell umsetzen und hierzu zusätzlich zum bislang bereits erfolgreich realisierten PIatzausbau mindestens 200.000 zusätzliche Ganztagsplätze schaffen.

Wir wollen uns für die Verankerung von verbindlichen Standards für den Offenen Ganztag einsetzen, um landesweit eine hohe Qualität der Angebote sichern zu können. Diese sollen Rahmenbedingungen beispielsweise für den Umfang, das Personal sowie die Ausstattung festlegen. Wir wollen für eine bessere Verzahnung des Offenen Ganztags mit der Grundschule sorgen. Die jeweilige Schule und der Träger des Offenen Ganztags sollen besser zusammenwachsen und auf Augenhöhe miteinander arbeiten. Deswegen wollen wir zum Beispiel, dass die Ganztagsfachkräfte eine ausreichende gemeinsame „Teamzeit“ mit den Lehrkräften erhalten, um zum Wohle der Kinder Übergaben gestalten sowie gemeinsame Förderentscheidungen und weitere Absprachen treffen zu können.

Wir wollen im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern die Ganztagsbetreuung weiterentwickeln und dabei auch Wege zum gebundenen Ganztag im Grundschulbereich zur Stärkung von Chancengerechtigkeit und bester Bildung einbeziehen.

Antwort von Dagmar Hanses, Grüne

Wir möchten den vom Bund beschlossenen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule für eine breite Ausbauoffensive in unserem Land nutzen. Wir wollen endlich verbindlich festlegen, welche Qualität der Ganztag haben muss – bisher ist dies abhängig von der Finanzkraft der Kommune, den Bedingungen für die im Ganztag Beschäftigten und den Möglichkeiten an der Schule. Dafür verdoppeln wir die Finanzierung des Ganztags auf 4.000 Euro pro Platz und werden mit einem vom Land breit unterstützten Anreizprogramm 200.000 zusätzliche Plätze einrichten, um für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch gut vorbereitet zu sein.

Wir brauchen in der OGS multiprofessionelle Teams, die eng mit der Konzeption der Schule und örtlichen Hilfesystemen vernetzt sind.

Die räumliche Ausstattung darf nicht unterschätzt werden. Nur mit ansprechenden, ausreichenden und eigenen Räumen ist es möglich, Kleingruppen zu bilden und differenzierte päd. Angebote durchzuführen. Deshalb werden Räume auch oft als der 3. Pädagoge bezeichnet.

Ein Mittagessen, auch für Kinder in der Randstundenbetreuung/Zeitsichere Schule (ZSS), ist auch jetzt schon möglich.

Den Wunsch nach mehr Flexibilität bei den Abholzeiten und den Anmeldetagen kann ich nachvollziehen. Zurzeit leite ich die OGGS in Warstein-Suttrop und dort ist eine flexible Abholung jederzeit möglich. Das ist eine Frage der Konzeption und des Trägers der Einrichtung. Jedoch bitte ich Sie immer die Bedürfnisse des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Deshalb kann ich Kolleg*innen verstehen, die verlässliche Zeiten festlegen, damit Kinder nicht aus Angeboten herausgerissen werden und das Team planen kann. Auf jeden Fall ist in dem Bereich eine kommunale Weiterentwicklung möglich.

Zur Qualität gehört selbstverständlich ein besserer Betreuungsschlüssel mit pädagogischen Fachkräften. Dies möchten wir mit der Verdoppelung der Landesmittel erreichen.

Antwort von Ulrich von Zons, AfD

Die offenen Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen und weiterführenden Schulen haben sich bewährt und sind mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil des Schulalltags und der Familienorganisation. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die einzelnen Kommunen für die offene Ganztagsbetreuung angemessene Räume und qualifiziertes Personal zur Verfügung stellen.

Für die pädagogische Gestaltung der Betreuungszeit sollten neben der Hausaufgabenbetreuung und dem Angebot an individuellen Fördermöglichkeiten auch Kooperationen mit Sportvereinen eingegangen werden.

Es geht darum, die Offene Ganztagsschule nicht nur beizubehalten sondern zu professionalisieren. Für mich sind verbindliche Mindeststandards für die pädagogische und räumliche Ausgestaltung Teil von Bildungsgerechtigkeit, die es zu fördern gilt.  Das Land muss sich an der Finanzierung der Offenen Ganztagsschule maßgeblich beteiligen und die Personalkosten übernehmen. Die Flexibilität und Freiwilligkeit dieses Angebots bieten einen großen Vorteil.

Im Sinne des angesprochenen Ziels der Professionalisierung sind die von der Stadtschulpflegschaft Lippstadt aufgeführten Punkte nicht nur sach- und interessengerecht sondern fördern diesen Prozess. Wünschenswert ist es daher, wenn diese „Meilensteine“ bei der weiteren Entwicklung berücksichtigt würden.

Antwort von Andreas Kappelhoff, Freie Wähler

Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass die Betreuungsangebote insbesondere auch räumliche und pädagogische Mindeststandards aufweisen sollte und nicht nur eine „Verwahrung“ der Kinder darstellen sollte.

Dies bedeutet natürlich auch, dass ausreichende Platzangebote geschaffen und der dazu erforderliche Raumbedarf und das pädagogische Fachpersonal dafür vorgehalten werden müssen.

Bezüglich der baulichen Vorkehrungen ist die Stadt als Schulträger gefordert, diese Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Seitens des Landes müssen dazu die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, sobald die Erlass-Lage geklärt ist.

Hinsichtlich der Personalausstattung gehen wir FREIE WÄHLER grundsätzlich, nicht nur im OGS-Bereich, davon aus, dass wir dringend eine bessere Personalausstattung mit qualifiziertem Personal benötigen. In diesem Bereich muss deutlich mehr getan werden. Allerdings sehen wir leider auch die Schwierigkeit, dass auch im pädagogischen Bereich der Nachwuchs fehlt. Hier muss das Land nachsteuern, damit der Lehrer-Beruf attraktiver wird.

Antwort von Anna Löper, dieBasis

Ich stimme Ihren Forderungen komplett zu. Plädiere zudem für ein kostenfreies gesundes Mittagessen für alle Kinder!